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Voraussetzung und Vereinbarung Voraussetzung: Motivation aus dem christlichen Glauben; Wunsch, das Leben in einer fremden Kultur kennenzulernen und solidarisch mitzuleben.
Bereitschaft zu einer einfachen Lebensweise und zum Engagement im eigenen Haushalt sowie bei den sozialen und pastoralen Aufgaben.
Bereitschaft, das Gemeinschaftsleben der Gemeinschaft, in der der befristete Aufenthalt durchgeführt wird, mitzuvollziehen.
Vorausgehendes Engagement in der Heimatpfarre, in einer Jugendgruppe oder einer ähnlichen Organisation hier in unserem Land.
Fähigkeit zur Teamarbeit; Dialog- und Anpassungsfähigkeit; Zurücksetzen eigener Interessen zugunsten der einheimischen Mitarbeiter; Initiative und Ausdauer.
Entsprechende Sprachkenntnisse (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, je nach Besuchsland), um sich verständigen zu können.
- Gute physische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit, Tropentauglichkeit.
- Altersgrenzen: 20 bis ca. 30 Jahre.
- Aufenthaltsdauer wenigstens 11 Monate.
Vereinbarungen:Die Organisation am Ort der MaZ-Erfahrung gewährt Unterkunft und Verpflegung. Ein Entgelt zahlt sie nicht, da der Aufenthalt mehr dem jungen Menschen als der Gemeinschaft zugute kommt.
Der junge Mensch selbst trägt die Reise- und Versicherungskosten (Krankenversicherung im Inland und im Ausland), vor allem auch das gesundheitliche Risiko, das mit dem Aufenthalt in tropischen Ländern verbunden ist. Dazu kommen noch Ausgaben für die Vorbereitungs- und Sprachkurse, Impfungen, Visa und persönliche Ausgaben während des Einsatzes (Unterstützungen von anderen Organisationen sind möglich.).
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